Allgemeine Geschäftsbedingungen 

für die Webseite https://talenzz.io und deren Anwendungen 


I. Allgemeine Geschäftsbedingungen 

1. Geltungsbereich und Allgemeines 

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) stellen einen rechtlich bindenden Nutzungsvertrag zwischen Ihnen und der Talenzz GmbH dar, der Ihre Berechtigung zur Nutzung der Webseite https://talenzz.io (nachfolgend Plattform genannt) und deren Anwendungen regelt. Betreiber dieser Plattform ist die 


Talenzz GmbH 

vertreten durch den Geschäftsführer Janis Schober 

Weidachstrasse 13 

87541 Bad Hindelang 

Deutschland 

E-Mail: support@talenzz.io 

Amtsgericht Kempten, Handelsregisternummer: HRB 17239 

(nachfolgend Talenzz genannt) 

1.2. Diese AGB gelten für alle Nutzer der Plattform, und zwar unabhängig davon, ob der Nutzer der Plattform (nachfolgende Nutzer genannt) Verbraucher oder Unternehmer ist. 

1.3. Talenzz bietet über die Plattform die Möglichkeit an, dass Nutzer, die Musik-Künstler sind (nachfolgend Künstler genannt), oder diese vertreten, im Rahmen einer vom Künstler angelegten Kampagne 

Musikaufnahmen oder Videoaufnahmen (nachfolgend Aufnahmen genannt) zur Investition für Fans festlegen und die Aufnahmen vermarkten können, 

digitale Vertriebsrechte und Gewinnrechte der Aufnahmen zwecks Aus- und Verwertung derselben, einschließlich des Rechts der Weiterübertragung der Vertriebsrechte und Gewinnrechte an Dritte, an Talenzz übertragen können (nachfolgend Lizenzierung genannt), 

Gewinnrechte der Aufnahmen zum Erwerb für Fans als Gegenleistung für deren Investition in die Aufnahmen festlegen können, die Talenzz nach vorheriger Übertragung der Gewinnrechte an Talenzz gemäß lit.b) an die Fans im eigenen Namen und auf eigene Rechnung überträgt, und 

Merchandiseartikel, Konzert Tickets und Rabattcodes für Konzert Tickets (nachfolgend Incentives genannt) zum Erwerb für Fans festlegen können. 

1.4. Talenzz bietet über die Plattform die Möglichkeit an, dass Nutzer, die Fans der Künstler sind (nachfolgend Fans genannt), 

Gewinnrechte der Aufnahmen, als Gegenleistung für die Investition der Fans in die Aufnahmen von Künstler, erwerben können , und 

Merchandiseartikel, Konzert Tickets und Rabattcodes für Konzert Tickets (nachfolgend Incentives genannt) erwerben können, 

und dadurch den Künstler aktiv unterstützen können. 

1.5. Nutzer aus den USA, Russland, Kanada, China, Australien und Iran sind von der Investition und dem Erwerb von Gewinnrechten der Aufnahmen ausgeschlossen. 

1.6. Aufgrund der in Ziffer 1.3. b) genannten Lizenzierung zahlt Talenzz die Vergütungen aus der Aus- und Verwertung der Vertriebsrechte, nach Abzug von Kosten und Gebühren, als Gewinnbeteiligungen entsprechend des nach diesen AGB vom Künstler festgelegten Beteiligungsverhältnisses an Künstler und Fans. 

1.7. Für Künstler wird hinsichtlich der in Ziffer 1.3. lit. a) bis d) genannten Möglichkeiten auf die jeweils gültigen Sonderbedingungen Künstler unter Ziffer II. verwiesen. 

1.8. Für Fans wird hinsichtlich der in Ziffer 1.3. lit. a) und b) genannten Möglichkeiten auf die jeweils gültigen Sonderbedingungen Fan unter Ziffer III. verwiesen. 

1.9. Die Geltung entgegenstehender oder abweichender AGB ist ausgeschlossen, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen oder Leistungen vorbehaltlos annehmen. 

Wir behalten uns das Recht vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, sofern diese Änderung unter Berücksichtigung unserer Interessen für Sie zumutbar ist; dies ist insbesondere der Fall, wenn die Änderung für Sie ohne wesentliche rechtliche oder wirtschaftliche Nachteile ist, z.B. bei Veränderungen im Registrierungsprozess oder bei Änderungen von Kontaktinformationen. Im Übrigen werden wir Sie vor einer Änderung der AGB mit angemessenem Vorlauf, mindestens jedoch 14 Tage vor dem beabsichtigten Inkrafttreten, informieren. Die Information erfolgt an die von Ihnen benannte E-Mail-Adresse. 

Sollten Sie mit einer von uns beabsichtigten Änderung nicht einverstanden sein, haben Sie das Recht, der Änderung innerhalb eines Monats nach Mitteilung in Textform zu widersprechen. Wenn Sie fristgerecht widersprechen, sind wir berechtigt, den Nutzungsvertrag in Textform mit einer Frist von sieben Kalendertagen zu kündigen. 

2. Nutzer Registrierung, Nutzung der Plattform 

2.1. Voraussetzung für die Nutzung der Plattform ist eine Registrierung als Nutzer. Diese Registrierung erfolgt durch die Eröffnung eines Nutzerkontos auf der Plattform unter Angabe von personenbezogenen Daten und unter Zustimmung zur Datenschutzerklärung. Bei erfolgreicher Registrierung erhält der Nutzer eine Bestätigungs-E-Mail von Talenzz mit einem Link, über den der Nutzer die Registrierung bestätigen und abschließen kann. Ein Anspruch auf das Anlegen eines Nutzerkontos besteht nicht. 

2.2. Die Registrierung gemäß Ziffer 2.1. berechtigt den Nutzer, der Künstler ist oder diesen vertritt, noch nicht zu den in Ziffer 1.3. genannten Möglichkeiten. Erst durch Anlegen eines Künstlerprofils über das Nutzerkonto unter Angabe von weiteren Daten (u.a. Zahlungsmodalitäten), Zustimmung zu diesen AGB und nach einer Überprüfung des angelegten Künstlerprofils durch Talenzz bestehen diese Möglichkeiten. Ein Anspruch auf das Anlegen eines Künstlerprofils besteht nicht. 

2.3. Die Registrierung gemäß Ziffer 2.1. berechtigt den Nutzer, der Fan ist, noch nicht zu den in Ziffer 1.4. genannten Möglichkeiten. Erst durch Angabe von weiteren Daten (u.a. Zahlungsmodalitäten) und Zustimmung zu diesen AGB bestehen diese Möglichkeiten. 

2.4. Die Registrierung als Nutzer ist nur durch einzelne Personen möglich und grundsätzlich nur erlaubt, wenn der Nutzer mindestens das 18. Lebensjahr vollendet hat bzw. unbeschränkt geschäftsfähig ist. Mehrfachregistrierungen sind nicht zulässig. Sollten sich nach der Registrierung die angegebenen Daten ändern, so ist der Nutzer verpflichtet, die Angaben in seinem Nutzerkonto unverzüglich zu aktualisieren. 

2.5. Ein Nutzer, der Fan ist, darf die Plattform nur im eigenen Namen und auf eigene Rechnung nutzen. Ein Nutzer, der Fan ist, darf nicht für eine andere Person handeln. 

Ein Nutzer, der Künstler ist oder diesen vertritt, hat beim Anlegen des Künstlerprofils anzugeben, ob der Künstler eine natürliche Person, eine juristische Person oder eine Personengesellschaft ist. Das Anlegen eines Künstlers als juristische Person oder als Personengesellschaft darf nur von der vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss. 

2.6. Nutzer müssen ihr Passwort geheim halten, ihr Nutzerkonto sorgfältig sichern und haben Talenzz unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Nutzerkonto von einem Dritten genutzt wird oder wurde. 

2.7. Nutzerkonten sind nicht übertragbar. 

2.8. Talenzz ist dazu berechtigt, die Nutzung der Plattform oder bestimmter Anwendungen von bestimmten rechtlich oder tatsächlich notwendigen Voraussetzungen oder von der Vorlage bestimmter rechtlich oder tatsächlich notwendiger Nachweise (z.B. Identitätsnachweise) abhängig zu machen. Hierzu gehören z.B. die Prüfung von Daten der Registrierung, Überprüfen der Daten eines Künstlers, Überprüfen eines Künstlers, oder Zahlungsverhalten. 

3. Profil eines Nutzers 

3.1. Das Profil eines Nutzers muss einen Nutzernamen enthalten, der frei wählbar ist und vom tatsächlichen Namen des Nutzers abweichen kann. Es darf kein Profilname gewählt werden, der bereits von einem anderen Nutzer als Profilnamen gewählt wurde, der gegen geltendes Recht, Rechte Dritter oder die guten Sitten verstößt oder der beleidigend ist. 

3.2. Das Profil eines Nutzers ist für andere Nutzer nicht einsehbar. 

4. Profil eines Künstlers 

4.1. Ein Nutzer, der Künstler ist oder diesen vertritt, kann über sein Nutzerkonto ein Künstler-Profil anlegen, in dem der Künstler unter Zustimmung zu den AGB sich und seine Kampagne darstellt und festlegt, dass Fans in Aufnahmen des Künstlers investieren und als Gegenleistung Gewinnrechte bzw. Gewinnbeteiligungen an den Aufnahmen erwerben können, die aus der kommerziellen Aus- und Verwertung der Aufnahmen resultieren. 

Zudem kann ein Nutzer, der Künstler ist oder diesen vertritt, für die Fans als „Dankeschön“ für deren Investition in die Aufnahmen bzw. Erwerb von Gewinnrechten Incentives festlegen und den Fans liefern, die der Künstler im Rahmen der angelegten Kampagne nach einem Verteilersystem frei wählen kann. Der Erwerb dieser Incentives durch einen Fan setzt voraus, dass der Fan Gewinnrechte erwirbt. 

Das Anlegen des Künstler-Profils, die Festlegung der Aufnahmen und die Festlegung der Incentives unterliegen der Überprüfung und Freigabe durch Talenzz. 

4.2. Das Profil eines Künstlers ist für andere Nutzer einsehbar. 

4.3. Das Profil eines Künstlers kann Verlinkungen zu dessen sonstigen Social Media Profilen aufnehmen. Es ist jedoch nicht erlaubt, Verlinkungen zu fremden Social Media Profilen aufzunehmen. 

4.4. Für die Darstellung des Künstlers und der Kampagne, einschließlich der Festlegung der Aufnahmen sowie der Festlegung der Incentives können Inhalte, insbesondere Texte, Fotos, Videos, Grafiken, etc., vom Künstler auf die Plattform hochgeladen werden, die einer angemessenen und willkürfreien Überprüfung und Freigabe durch Talenzz unterliegen. Das Hochladen von Inhalten steht unter dem Vorbehalt ausreichender Speicherkapazität auf der Plattform. 

4.5. Unbeschadet der Überprüfung und Freigabe der in Ziffer 4.4. genannten Inhalte durch Talenzz ist es nicht erlaubt, Inhalte hochzuladen, die gegen geltendes Recht, Rechte Dritter oder die guten Sitten verstoßen oder die beleidigend sind. 

4.6. Der Nutzer, der Künstler ist oder diesen vertritt, überträgt Talenzz bezüglich seiner über die Plattform hochgeladenen Inhalte ein nicht exklusives, unterlizenzierbares, unentgeltliches Recht, diese Inhalte weltweit über die Plattform zu nutzen, zu vervielfältigen, zu veröffentlichen und zwecks Darstellung auf der Plattform technisch zu verändern sowie das Recht, das Profil des Künstlers in Verbindung mit diesen Inhalten zu verwenden. 

4.7. Talenzz ist jederzeit berechtigt, einzelne Inhalte zu sperren oder zu löschen, insbesondere dann, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass diese Inhalte gegen geltendes Recht, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen oder beleidigend sind. 

5. Maßnahmen gegen Nutzer 

5.1. Talenzz kann Maßnahmen gegen Nutzer ergreifen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Nutzer gegen gesetzliche Vorschriften, diese AGB oder sonstige vertragliche Bestimmungen verstößt oder Rechte Dritter verletzt. Zu diesen Maßnahmen gehören insbesondere die nachfolgenden Maßnahmen: 

Verwarnung des jeweiligen Nutzers 

Löschung von Profilnamen und/oder Inhalten des jeweiligen Nutzers 

Löschung von Angeboten des jeweiligen Nutzers 

Einschränkung der Nutzung der Plattform 

Vorübergehende Sperrung des jeweiligen Nutzers 

Außerordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses gegenüber dem jeweiligen Nutzer 

Endgültige Sperrung des jeweiligen Nutzers 

5.2. Talenzz wird bei der Entscheidung, ob und welche Maßnahmen zu ergreifen sind, die berechtigten Interessen des betroffenen Nutzers berücksichtigen. Bei dieser Entscheidung wird Talenzz insbesondere berücksichtigen, ob der betroffene Nutzer den jeweiligen Verstoß zu vertreten hat. Zudem wird dem betroffenen Nutzer die Möglichkeit eingeräumt, zum jeweiligen Vorwurf eines Verstoßes Stellung zu nehmen, die Talenzz wiederum in seiner Entscheidung bzgl. der Maßnahmen berücksichtigen wird. 

5.3. Für den Fall, dass Talenzz das Konto des jeweiligen Nutzers endgültig sperrt, ist eine Wiederherstellung des Kontos ausgeschlossen. 

6. Verfügbarkeit der Plattform 

6.1. Die Qualität und die Weiterentwicklung der Plattform ist für Talenzz wichtig. Vor diesem Hintergrund ist Talenzz berechtigt, Wartungsarbeiten an der Plattform durchzuführen, die zu Ausfallzeiten der Verfügbarkeit der Plattform führen können. Diese Wartungsarbeiten werden den Nutzern mit angemessener Vorlaufzeit angekündigt. Nutzern steht für eventuelle Ausfallzeiten aufgrund solcher Wartungsarbeiten kein Anspruch auf Schadensersatz zu. 

6.2. Technische oder sonstige Probleme, auf die Talenzz keinen Einfluss hat, z.B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter, Ursachen im Einflussbereich der Nutzer, können zu Ausfallzeiten bei der Verfügbarkeit der Plattform führen. Talenzz wird sich in zumutbarem Umfang um die Behebung dieser Probleme kümmern. Nutzern steht für eventuelle Ausfallzeiten aufgrund solcher, nicht von Talenzz zu vertretenden Probleme, kein Anspruch auf Schadensersatz zu. 

7. Gebühren  

7.1. Bei der Lizenzierung der Vertriebsrechte und Gewinnrechte an Talenzz sowie für deren Aus- und Verwertung durch Talenzz erhebt Talenzz keine Gebühren. 

7.2. Bei der Investition der Fans in die Aufnahmen erhebt Talenzz eine Gebühr in Höhe von 10 % der Investitionssumme des jeweiligen Fans, die Talenzz jeweils bei der Auszahlung der Zielsumme oder Mindestzielsumme an den Künstler direkt abzieht. Hierzu wird auf die Sonderbedingungen Künstler unter Ziffer II. 2.8. und 2.9. sowie auf die Sonderbedingungen Fan unter Ziffer III. 2.9. und 2.10. verwiesen. 

7.3. Bei der Auszahlung von Gewinnbeteiligungen an Fans aufgrund von deren erworbener Gewinnrechte erhebt Talenzz eine Gebühr in Höhe von 10 % gegenüber dem Fan, die Talenzz von den Auszahlungen an den Fan direkt abzieht. Hierzu wird auf die Sonderbedingungen Fan unter Ziffer III. 6. verwiesen. 

7.4. Bei der Auszahlung von Gewinnbeteiligungen an Künstler erhebt Talenzz keine Gebühren gegenüber Künstler. 

7.5. Bei dem Erwerb von Incentives erhebt Talenzz keine Gebühren. 

8. Haftung, Haftungsausschluss, Haftungsfreistellung 

8.1. Unbeschadet der Haftung von Talenzz für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz, haftet Talenzz gegenüber dem Nutzer in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. 

8.2. In allen sonstigen Fällen haftet Talenzz nur bei Verletzung von sogenannten Kardinalpflichten, d.h. Vertragspflichten, deren Erfüllung die Durchführung des Nutzungsvertrages überhaupt erst möglich machen und auf die der Nutzer vertrauen darf, jedoch beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. 

8.3. In allen übrigen Fällen ist die Haftung von Talenzz ausgeschlossen. 

8.4. Im Übrigen stellt der Nutzer Talenzz von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte gegenüber Talenzz wegen einer unsachgemäßen, vertragswidrigen oder rechtswidrigen Nutzung des Nutzerkontos, des Künstler Profils oder der Plattform geltend machen, einschließlich etwaiger angemessener Anwalts- und Gerichtskosten und sonstiger angemessener und üblicher Kosten, die direkt oder indirekt durch eine solche Inanspruchnahme entstehen. 

8.5. Zudem ist der Nutzer verpflichtet, Talenzz für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind. 

9. Steuern 

Nutzer sind für ihre steuerlichen Belange in jeder Hinsicht selbst verantwortlich und haben die aus den Gewinnrechten bzw. Gewinnbeteiligungen anfallenden Steuern selbst zu entrichten. Sollte Talenzz anfallende Steuern für Nutzer entrichten müssen, ist Talenzz berechtigt, solche Beträge mit Zahlungen an den Nutzer zu verrechnen. 

10. Kündigung 

10.1. Nutzer können den Nutzungsvertrag in Textform mit einer Frist von sieben Kalendertagen per E-Mail an support@talenzz.io kündigen. 

10.2. Talenzz kann den Nutzungsvertrag jederzeit ordentlich mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. 

10.3. Sobald der Nutzungsvertrag von Talenzz gekündigt wurde, darf der Nutzer die Dienste der Plattform auch mit anderen Nutzerkonten nicht mehr nutzen und sich nur nach vorheriger Zustimmung durch Talenzz in Textform erneut registrieren. 

10.4. Eine Kündigung des Nutzungsvertrags hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit von bereits über die Plattform zustande gekommenen Lizenzierungen, Investitionen, Erwerb von Gewinnrechten oder Gewinnbeteiligungen oder auf den Erwerb von Incentives. 

11. Datenschutz 

Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung. 

12. Schlussbestimmungen 

12.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie des deutschen internationalen Privatrechts, solange dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. Dies gilt auch im Übrigen, sofern keine gesetzlichen nationalen Verbraucherschutzvorschriften in dem Land, in dem der Nutzer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort hat, zu seinen Gunsten Vorrang haben. 

12.2. Als Gerichtsstand wird das Amtsgericht Sonthofen bzw. das Landgericht Kempten vereinbart, sofern kein Verbraucher Partei des Rechtsstreit ist. 

12.3. Vertragssprache ist deutsch. Maßgeblich für die Auslegung ist die deutsche Version der Nutzungsbedingungen. 

12.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht vollstreckbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit, Durchführbarkeit und Vollstreckbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser nicht berührt. Die unwirksame, ungesetzliche, nicht vollstreckbare und/oder undurchführbare Bestimmung gilt als durch eine solche wirksame, gesetzliche und vollstreckbare Bestimmung ersetzt, welche weitestmöglich dem Geist und wirtschaftlichen Zweck dieser Nutzungsbedingungen sowie dem ursprünglichen Willen der Parteien entspricht. Dasselbe gilt für von beiden Parteien nicht beabsichtigte Vertragslücken. 

II. Sonderbedingungen Künstler 

1. Geltungsbereich und Allgemeines 

1.1. Die Sonderbedingungen Künstler sind Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, konkretisieren die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und regeln 

die Festlegung der Aufnahmen zur Investition für Fans sowie die Festlegung des Erwerbs von Gewinnrechten bzw. Gewinnbeteiligungen der Aufnahmen für Fans durch Talenzz als Gegenleistung für deren Investition in die Aufnahmen (siehe nachfolgende Ziffer 2.), 

die Festlegung des Erwerbs von Incentives für Fans (siehe nachfolgende Ziffer 3.) 

die Lizenzierung von digitalen Vertriebsrechten und Gewinnrechten der Aufnahmen an Talenzz (siehe nachfolgende Ziffer 4.) 

die Garantie und Haftungsfreistellung (siehe nachfolgende Ziffer 5.) 

die Auszahlung der Gewinnbeteiligungen für den Künstler (siehe nachfolgende Ziffer 6.), 

1.2. Für o.a. Ziffern 1.1. a) bis e) ist eine Registrierung als Nutzer und das Anlegen eines Künstlers auf der Plattform erforderlich. 

2. Festlegung der Aufnahmen zur Investition für Fans, Festlegung des Erwerbs von Gewinnrechten bzw. Gewinnbeteiligungen der Aufnahmen für Fans, Auszahlung der Investitionen der Fans an Künstler 

2.1. Ein Nutzer, der Künstler ist oder diesen vertritt, kann über sein Nutzerkonto ein Künstler Profil anlegen, in dem der Künstler unter Zustimmung zu den AGB sich und seine Kampagne darstellt und festlegt, dass Fans in Aufnahmen investieren und als Gegenleistung Gewinnrechte bzw. Gewinnbeteiligungen der Aufnahmen erwerben können, die aus der kommerziellen Aus- und Verwertung der Aufnahmen resultieren. 

Die Investitionen in Aufnahmen sind für Künstler zweckgebunden an die Produktion und die Veröffentlichung der festgelegten Aufnahmen über Talenzz oder deren unterlizenzierten Verwertungsunternehmen und dienen somit der Finanzierung der Aufnahmen. 

Die vom Künstler angelegte Kampagne einschließlich der Festlegung der Aufnahmen unterliegt der Überprüfung und Freigabe durch Talenzz. 

Gibt Talenzz die Kampagne einschließlich der Festlegung der Aufnahmen frei, kommt zwischen dem Künstler und Talenzz eine Lizenzierung zustande, die die Übertragung der Vertriebsrechte und Gewinnrechte der Aufnahmen an Talenzz, auch zur Weiterübertragung an Dritte, beinhaltet (siehe hierzu nachfolgende Ziffer 4.). Die Weiterübertragung an Dritte beinhaltet insbesondere die Weiterübertragung der Vertriebsrechte und Gewinnrechte an dritte Aus- und Verwertungsunternehmen sowie die Weiterübertragung der Gewinnrechte an Fans. 

Mit Freigabe der Kampagne einschließlich der Festlegung der Aufnahmen, ist die Möglichkeit der Investition in die Aufnahmen des Künstlers für Nutzer einsehbar und Fans können in die Aufnahmen investieren und als Gegenleistung Gewinnrechte an den Aufnahmen erwerben. 

Der Erwerb der Gewinnrechte durch die Fans, d.h. die Übertragung der Gewinnreche von Talenzz an den jeweiligen Fan, erfolgt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung von Talenzz. 

Die Übertragung der Gewinnrechte an die Fans erfolgt unverzüglich nach Annahme des Angebots durch Talenzz, wird im Dashboard des Nutzers angezeigt und der Nutzer erhält eine E-Mail Benachrichtigung von Talenzz 

2.2. Für die Darstellung des Künstlers und der Kampagne, einschließlich der Festlegung der Aufnahmen zur Investition für die Fans, kann der Künstler Inhalte, insbesondere Texte, Fotos, Videos, Grafiken, etc., hochladen, die der Überprüfung und Freigabe durch Talenzz unterliegen. 

Durch das Hochladen der Inhalte überträgt der Künstler Talenzz ein nicht exklusives, unterlizenzierbares, unentgeltliches Recht, diese Inhalte weltweit über die Plattform zu nutzen, zu vervielfältigen, zu veröffentlichen und zwecks Darstellung auf der Plattform technisch zu verändern sowie das Recht, das Profil des Künstlers in Verbindung mit diesen Inhalten zu verwenden 

2.3. Der Künstler muss für die Aufnahmen zur Investition für Fans ein Veröffentlichungsdatum (z.B. für das Album, oder die Single), nebst Songnamen, Albumnamen und weiteren Daten festgelegen. 

2.4. Der Künstler muss für jede einzelne Kampagne ein Ziel (z.B. Album Produktion) und eine Zielsumme (z.B. 12.000,00 €) festgelegen. Die Zielsumme darf maximal 99.999,99 € betragen. 

Ferner muss der Künstler für einzelne Kampagne ein Mindestziel (z.B. Single Produktion) und eine Mindestzielsumme (z.B. 1.000,00 €) festgelegen. 

Zudem muss der Künstler ein Investitionszeitraum bzw. Erwerbszeitraum für die Gewinnrechte mit Ablaufdatum für die Investitionen der Fans in die Aufnahmen festgelegen. 

Festgelegte Zielsummen und Mindestzielsummen für die Kampagne beinhalten, dass Talenzz bzgl. jeder einzelnen Investition eines Fans in Aufnahmen, also bei jedem Erwerb von Gewinnrechten, eine Gebühr in Höhe von 10 % der jeweiligen Investitionssumme des Fan erhebt, die bei der Auszahlung der erreichten Zielsumme oder Mindestzielsumme an den Künstler berechnet und direkt von der Auszahlung der erreichten Zielsumme oder Mindestsumme an Künstler abgezogen wird (siehe nachfolgende Ziffer 2.8.). 

2.5. Für jede einzelne Kampagne werden, unabhängig von der festgelegten Zielsumme, insgesamt 1000 Gewinnrechte an den festgelegten Aufnahmen zugeteilt, die vom Fan erworben werden können. 

2.6. Jedes Gewinnrecht gewährt dem Fan Gewinnbeteiligungen an den Gesamt-Gewinnen, die aus der Übertragung der Vertriebsrechte und Gewinnrechte der Aufnahmen vom Künstler an Talenzz und der kommerziellen Aus- und Verwertung der Aufnahmen durch Talenzz oder deren Lizenznehmer resultieren. 

Der Künstler wiederum kann frei wählen, in welcher prozentualen Höhe der Künstler und in welcher prozentualen Höhe die investierenden Fans an den an den Gesamt-Gewinnen beteiligt werden sollen. Zur Klarstellung als Beispiel: Wählt der Künstler für sich eine prozentuale Beteiligung an den Gesamt-Gewinnen in Höhe von 30 % ergibt sich daraus für die investierenden Fans insgesamt eine prozentuale Beteiligung an den Gesamt-Gewinnen in Höhe von 70 %. Entsprechend beträgt aufgrund von insgesamt 1000 Gewinnrechten der festgelegten Aufnahmen die Gewinnbeteiligung für den Fan je Gewinnrecht, nach Abzug der Vertriebskosten, ein Tausendstel von 70 %, somit 0,07 %. Die Gewinnbeteiligung je Gewinnrecht für den Fan beträgt somit, nach Abzug von Vertriebskosten, entsprechend Ziffer 2.5. und Ziffer 2.6. ein Tausendstel der vom Künstler gewählten prozentualen gesamten Gewinnbeteiligung für die Fans. 

2.7. Der Fan kann frei wählen, wie viele Gewinnrechte er von den 1000 Gewinnrechten der festgelegten Aufnahmen erwerben will, soweit diese noch verfügbar sind. 

2.8. Bei jeder einzelnen Investition eines Fans in Aufnahmen des Künstlers, also bei jedem Erwerb von Gewinnrechten, erhebt Talenzz eine Gebühr in Höhe von 10 % der jeweiligen Investitionssumme. Diese Gebühr wird bei der Auszahlung der erworbenen bzw. erreichten Zielsumme oder Zwischenzielsumme an den Künstler (siehe nachfolgende Ziffer 2.9.) berechnet und direkt von der Auszahlung der erworbenen bzw. erreichten Zielsumme oder Zwischenzielsumme an Künstler abgezogen. 

2.9. Sofern nach Ablauf des vom Künstler festgelegten Investitionszeitraum bzw. Erwerbszeitraum für die Gewinnrechte 

die vom Künstler festgelegte Zielsumme erreicht wird, zahlt Talenzz die Zielsumme, abzüglich einer Gebühr in Höhe von 10 % der jeweiligen Investitionssummen der Fans, an den Künstler aus; 

nicht die vom Künstler festgelegte Zielsumme, jedoch die vom Künstler festgelegte Mindestzielsumme erreicht wird, und somit nicht alle 1000 Gewinnrechte von den Fans erworben wurden, zahlt Talenzz die Mindestzielsumme sowie die Investitionsbeträge der Fans, die die Mindestzielsumme überschreiten, abzüglich einer Gebühr in Höhe von 10 % der jeweiligen Investitionssummen der Fans, an den Künstler aus, und die übrig gebliebenen Gewinnrechte werden ohne weitere Erwerbskosten für die Fans auf die bereits in das Projekt investierten Fans proportional zu deren jeweiligen Investitionen verteilt; 

weder die vom Künstler festgelegte Zielsumme noch die vom Künstler festgelegte Mindestzielsumme erreicht wird, fallen die Vertriebsrechte und Gewinnrechte vollständig an den Künstler zurück und die Fans erhalten ihre jeweiligen Investitionen zurück. 

3. Festlegung des Erwerbs von Incentives für Fans 

3.1. Neben der Festlegung von Aufnahmen zur Investition für die Fans und der Festlegung des Erwerbs von Gewinnrechten bzw. Gewinnbeteiligungen der Aufnahmen für die Fans, kann ein Nutzer, der Künstler ist oder diesen vertritt, über sein Nutzerkonto auf dem Künstler Profil im Zusammenhang mit der Kampagne, unter Zustimmung zu den AGB, für die Fans als „Dankeschön“ für deren Investition in die Aufnahmen bzw. Erwerb von Gewinnrechten Incentives festlegen und an den Fans liefern, die der Künstler im Rahmen der angelegten Kampagne nach einem Verteilersystem frei wählen kann. 

Das Verteilersystem bietet folgende durch den Künstler frei wählbare Optionen: 

„First Share“: Der Künstler legt eine Anzahl an Gewinnrechten fest, für die der Fan jeweils ein Incentive erhält, welches der Künstler frei wählen kann. 

„First Investors“: Der Künstler legt eine Anzahl der ersten Investoren fest, die unabhängig von der Anzahl der erworbenen Gewinnrechte jeweils ein Incentive erhalten, welches der Künstler frei wählen kann. 

 „All Shares”: Der Künstler legt fest, dass alle Erwerber von Gewinnrechten ein Incentive bekommen, welches der Künstler frei wählen kann. 

Der Erwerb dieser Incentives durch einen Fan setzt voraus, dass der Fan zumindest ein Gewinnrecht erwirbt. Ein Anspruch auf den Erwerb von Incentives ohne Berücksichtigung des Verteilersystem besteht nicht, sondern steht im Ermessen des Künstlers. 

Die vom Künstler angelegte Kampagne, einschließlich der Festlegung der Aufnahmen, der Gewinnrechte bzw. Gewinnbeteiligungen und der Incentives, unterliegt der Überprüfung und Freigabe durch Talenzz. 

Gibt Talenzz die Kampagne frei, gilt dies auch als Freigabe der Incentives. Die Möglichkeit des Erwerbs von Incentives im Zusammenhang mit der Kampagne des Künstlers ist für Nutzer einsehbar und die Fans haben die Möglichkeit, Incentives zu den Bedingungen des vom Künstler frei gewählten Verteilersystem zu erwerben. 

Erworbene Incentives werden dem Fan in seinem Nutzerprofil im Dashboard angezeigt. 

Die Lieferung erworbener Incentives an die Fans erfolgt als eigenes Geschäft des Künstlers auf dessen Rechnung und in dessen Namen. Die Lieferung erworbener Incentives erfolgt unverzüglich nach Beendigung des Investitionszeitraumes bzw. des Erwerbszeitraumes der Gewinnrechte und ist von Künstler unverzüglich auf erstes Anfordern durch Talenzz zu tätigen. 

3.2. Für die Darstellung und Festlegung der Incentives kann der Künstler Inhalte, insbesondere Texte, Fotos, Videos, Grafiken, etc., hochladen, die der Überprüfung und Freigabe durch Talenzz unterliegen. Durch das Hochladen der Inhalte im Zusammenhang mit der Festlegung der Incentives überträgt der Künstler Talenzz ein nicht exklusives, unterlizenzierbares, unentgeltliches Recht, diese Inhalte weltweit über die Plattform zu nutzen, zu vervielfältigen, zu veröffentlichen und zwecks Darstellung auf der Plattform technisch zu verändern sowie das Recht, das Profil des Künstlers in Verbindung mit diesen Inhalten zu verwenden. 

3.3. Der Künstler kann frei wählen, ob und wie viele Incentives erworben werden können. 

3.5. Bei dem Erwerb von Incentives erhebt Talenzz keine Gebühren. 

4. Lizenzierung von Vertriebsrechten und Gewinnrechten der Projekte an Talenzz 

4.1. Mit Freigabe der Kampagne durch Talenzz überträgt der Künstler an Talenzz die exklusiven, auch an Dritte unterlizenzierbaren, entgeltlichen und auf 5 Jahre ab Veröffentlichung des Projekts beschränkten Vertriebsrechte und Gewinnrechte an den festgelegten Aufnahmen, zur weltweiten, kommerziellen Aus- und Verwertung der Aufnahmen durch Talenzz (nachfolgend auch Lizenzierung genannt). 

Durch diese Lizenzierung nimmt Talenzz die Aufgaben eines digitalen Musiklabels wahr. 

Vor diesem Hintergrund schließt die Lizenzierung insbesondere alle aus den Leistungsschutzrechten des Künstlers fließenden Befugnisse und Ansprüche, insbesondere aus den §§ 73 ff., 77 bis 79 UrhG und alle anderen durch das Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht/Kunsturhebergesetz sowie sonstige durch Gesetze gewährten Rechte und Ansprüche an dem Projekt (insbesondere die Vergütungsansprüche für erlaubnisfreie, aber vergütungspflichtige Nutzungen durch Dritte, §§ 45a, 46, 47, 52, 54, 54a, 76, 77, 78, 86, 94 UhrG), einschließlich sämtlicher gewerblichen Schutzrechte und sonstigen Befugnisse, die erforderlich sind, um die vertragsgegenständlichen Nutzungs-, Aus- und Verwertungshandlungen auszuüben, mit ein. 

Ebenfalls erfasst diese Rechteübertragung die Rechte des Tonträgerherstellers gem. §§ 85, 86 UrhG, soweit der Künstler die Vertragsaufnahmen selbst (mit-)herstellen sollte bzw. (mit-)hergestellt hat. 

Die von den Verwertungsgesellschaften GVL und GEMA für den Künstler wahrgenommenen Vergütungsansprüche/Rechte bleiben von dieser Vereinbarung unberührt. 

4.2. Der Künstler überträgt Talenzz hiernach insbesondere folgende exklusive, von Talenzz auch an Dritte unterlizenzierbare Rechte: 

4.2.1. Das Recht, die Aufnahmen zu nutzen, zu vervielfältigen und zu verbreiten. 

4.2.2. Das Recht, die Aufnahmen nichtkörperlich, insbesondere zum Zwecke des sogenannten Streamings oder Downloads, zu verwerten. 

4.2.3. Das Recht, die Aufnahmen öffentlich und nichtöffentlich wahrnehmbar zu machen. 

4.2.4. Das Recht, die Aufnahmen auf jede technische Art zu senden. 

4.2.5. Das Recht, die Aufnahmen zu digitalisieren. 

4.2.6. Das Recht, die Aufnahmen mit vertragsgegenständlichen und nicht vertragsgegenständlichen Aufnahmen von Künstler oder anderer Produzenten und/oder Künstler zu verwenden. 

4.2.7. Das Recht, die Aufnahmen zur Werbung, Vermarktung oder Auswertung im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Auswertung des Projekts zu benutzen sowie für Zwecke der Eigenwerbung von Talenzz und zur non-physischen Auswertung zu verwenden. 

4.3. Das Eigentum an den Aufnahmen verbleibt uneingeschränkt bei Künstler. 

4.4. Mit der in Ziffern II. 4.1. und 4.2. genannten Lizenzierung ist Künstler verpflichtet, die festgelegten Aufnahmen zu produzieren, Talenzz notwendige Daten für die Veröffentlichung des Projekts zur Verfügung zu stellen und Veröffentlichungsdaten einzuhalten. 

4.5. Für die Lizenzierung der Vertriebsrechte und Gewinnrechte der Aufnahmen an Talenzz sowie deren Aus- und Verwertung durch Talenzz erhebt Talenzz keine Gebühren gegenüber Künstler. 

5. Garantie, Haftungsfreistellung, Haftung 

5.1. Der Künstler garantiert gegenüber Talenzz und den Lizenznehmern von Talenzz, an die Talenzz die o.g. Rechte weiterübertragen hat, dass der Künstler uneingeschränkt berechtigt und durch keine anderweitige Bindung gehindert ist, diesen Nutzungsvertrag abzuschließen und zu erfüllen, und dass der Künstler keinen Dritten Rechte eingeräumt hat, einräumen wird, oder sonstige Handlungen unternommen hat, bzw. unternimmt, welche die Durchführung dieses Nutzungsvertrages beeinträchtigen oder verhindern könnten. 

5.2. Soweit Künstler selbst Urheber aufgenommener Werke und/oder der Texte der Aufnahmen ist, die für vertragsgegenständlichen Veröffentlichungen, Auswertungen und Verwertungen genutzt werden, garantiert er gegenüber Talenzz, dass  

der Künstler die Erlaubnis zur vertragsgemäßen Veröffentlichung und Auswertung übertragbar besitzt (einschl. Synchronisationsrecht für Musikvideos für Promotionzwecke, EPKs und sonstige Bild-/ Tonaufnahmen zu Marketing- und Promotionzwecken) und die Zustimmung zur Erstveröffentlichung erteilt; 

die zur vertragsgemäßen Auswertung und Verwertung der Aufnahmen erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte (z.B. Musik-Urheberrechts-Verwertungsgesellschaft (GEMA)) zu marktüblichen Konditionen erworben werden können; und 

die vom Künstler geschaffenen Werke bzw. Werkteile, die den Aufnahmen zu Grunde liegen, ohne Verletzung irgendwelcher Rechte Dritter, insbesondere ohne Verletzung von Urheberrechten Dritter, geschaffen wurden und ausgewertet werden können;  

insbesondere den vom Künstler geschaffenen Werken bzw. Werkteilen keine ungenehmigten Bearbeitungen, Plagiate und keine ungenehmigten anderen Musikwerke und/oder Texte bzw. Textteile zugrunde liegen. 

5.3. Der Künstler garantiert die in Ziffer II. 4.4. genannte Verpflichtung. 

5.4. Der Künstler garantiert für die Vertragsdauer, dass  

der Künstler die digitalen Vertriebsrechte und Gewinnrechte der Aufnahmen ausschließlich Talenzz überträgt, 

sich der Künstler selbst einer eigenen digitalen Auswertung und Verwertung der Aufnahmen, wie in diesem Nutzungsvertrag vorgesehen, enthalten wird. 

5.5. Der Künstler garantiert für die Vertragsdauer, dass der Künstler die den Aufnahmen zugrunde liegenden Werke weder ganz noch teilweise in der vertragsgegenständlichen oder einer anderen Fassung neu aufnehmen, auswerten und verwerten bzw. durch Dritte aufnehmen, auswerten und verwerten lassen wird, auch nicht unter einem anderen Namen oder anonym. 

5.6. Der Künstler stellt Talenzz von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung der vorstehenden Garantien des Künstlers aus diesem Nutzungsvertrag gegenüber Talenzz geltend gemacht werden, einschließlich etwaiger angemessener Anwalts- und Gerichtskosten und sonstiger angemessener und üblicher Kosten, die direkt oder indirekt durch eine solche Inanspruchnahme entstehen. Zudem ist der Künstler verpflichtet, Talenzz für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind. 

5.7. Hinsichtlich weitergehender Haftung, Haftungsausschlüsse und Haftungsfreistellungen wird auf Ziffer I. 8. verwiesen 

6. Auszahlung der Gewinnbeteiligungen für Künstler 

6.1. Sofern die Lizenzierung der Vertriebsrechte und Gewinnrechte der Aufnahmen an Talenzz erfolgt ist (siehe oben Ziffer II. 4.), zahlt Talenzz von den bei Talenzz tatsächlich eingegangenen Gesamt-Gewinnen (d.h. alle eingegangenen Gewinne nach Abzug ggf. angefallener Umsatzsteuer und Kosten) dem Künstler halbjährlich jeweils bis zum 30.06. und bis zum 31.12. die vom Künstler für sich gewählte prozentuale Gewinnbeteiligung (siehe oben Ziffer II. 2.6.) mit befreiender Wirkung auf das vom Künstler zuletzt benannte Bankkonto. Die Auszahlung der Gewinnbeteiligung erfolgt in Euro. 

Ein Nutzer, der Künstler ist oder einen Künstler vertritt, kann auf ausdrücklichen Wunsch über sein Nutzerprofil Talenzz kontaktieren und, vorbehaltlich des Vorliegens aller zur Auszahlung von Gewinnbeteiligungen erforderlichen Voraussetzungen, eine vorzeitige Auszahlung der Gewinnbeteiligungen an die in seinem Nutzerprofil hinterlegte Zahlungsmöglichkeit anfordern, die Talenzz sodann innerhalb einer angemessenen Frist ausführt. 

Die der Auszahlung zugrunde liegenden Abrechnungsunterlagen werden dem Künstler per E-Mail mit der Auszahlung zur Verfügung gestellt. 

Die Gewinnbeteiligung des Künstlers steht dem Künstler für 5 Jahre ab Veröffentlichung des Projekts zu.  

6.2. Der Künstler nimmt Kenntnis davon, dass bei der Aus- und Verwertung der Aufnahmen Kosten, auch von Dritten, entstehen können. Vor diesem Hintergrund ist Künstler damit einverstanden, dass sämtliche Kosten, auch die eines unterlizenzierten dritten Aus- und Verwertungsunternehmens, zunächst mit bei Talenzz eingehenden Gewinnen verrechnet werden und dazu führen, dass der Künstler erst nach Abdeckung dieser verrechenbaren Kosten Gewinnbeteiligungen erhält. 

6.3. Der Künstler erhält keine Gewinnbeteiligung an etwaigen GVL-Ausschüttungen für Talenzz, die Talenzz in seiner Eigenschaft als Tonträgerhersteller (§ 85 UrhG) zufließen. Im Übrigen erhält der Künstler keine Beteiligung an Gewinnen, die Talenzz ggf. in seiner Eigenschaft als Musikverlag bzw. Editionär bei einem Musikverlag aus der Aus- und Verwertung urheberrechtlicher Nutzungsrechte an Musikwerken zufließen, insbesondere über die Verwertungsgesellschaft GEMA. 

6.4. Die Auszahlung der Gewinnbeteiligungen werden über Zahlungsdienstleister abgewickelt. Hierfür gelten die Bedingungen des Zahlungsdienstleisters. 

6.5. Bei der Auszahlung von Gewinnbeteiligungen an Künstler erhebt Talenzz keine Gebühren gegenüber dem Künstler. 
 

III. Sonderbedingungen Fan 

1. Geltungsbereich und Allgemeines 

1.1. Die Sonderbedingungen Fan sind Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, konkretisieren die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und regeln 

den Erwerb von Gewinnrechten und Gewinnbeteiligungen der Aufnahmen für Fans durch Talenzz als Gegenleistung für die Investition der Fans in die Aufnahmen (siehe nachfolgende Ziffer 2.), 

den Erwerb von Incentives für Fans (siehe nachfolgende Ziffer 3.) 

die Übertragung von Gewinnrechten (siehe nachfolgende Ziffer 4.) 

die Fälligkeit der Zahlungen (siehe nachfolgende Ziffer 5.) 

die Auszahlung der Gewinnbeteiligungen für Fans (siehe nachfolgende Ziffer 6.), 

das Veräußerungsverbot (siehe nachfolgende Ziffer 7.) 

die Haftung (siehe nachfolgende Ziffer 8.) 

das Widerrufsrecht (siehe nachfolgende Ziffer 9.) 

1.2. Für die o.a. Ziffern III. 1.1. a) bis, h) ist eine Registrierung als Nutzer erforderlich. 

2. Erwerb von Gewinnrechten bzw. Gewinnbeteiligungen der Aufnahmen für Fans 

2.1. Ein Nutzer, der Fan ist, kann über sein Nutzerkonto und unter Zustimmung zu den AGB auf der Plattform im Rahmen einer Kampagne von einem Künstler, in von einem Künstler festgelegte Aufnahmen investieren, deren Vertriebsrechte und Gewinnrechte der Künstler zuvor an Talenzz übertragen hat, und als Gegenleistung für seine Investition Gewinnrechte bzw. Gewinnbeteiligungen von Talenzz an den Aufnahmen erwerben, die aus der kommerziellen Aus- und Verwertung der Aufnahmen resultieren. 

Die Investitionen in die Aufnahmen sind für den Künstler zweckgebunden an die Produktion und die Veröffentlichung der festgelegten Aufnahmen über Talenzz oder deren unterlizenzierten Verwertungsunternehmen und dienen somit der Finanzierung der Aufnahmen. 

Die Kampagne einschließlich der Festlegung der Aufnahmen unterliegt der Überprüfung und Freigabe durch Talenzz. 

Mit Freigabe der Kampagne einschließlich der Festlegung der Aufnahmen, ist die Möglichkeit der Investition in die Aufnahmen des Künstlers für Nutzer einsehbar und Fans können in die Aufnahmen investieren und als Gegenleistung Gewinnrechte an den Aufnahmen erwerben. 

Der Erwerb der Gewinnrechte durch die Fans, d.h. die Übertragung der Gewinnreche von Talenzz an den jeweiligen Fan, erfolgt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung von Talenzz. 

2.2. Die Präsentation der Möglichkeit des Erwerbs von Gewinnrechten an Aufnahmen eines Künstlers auf der Plattform stellt kein bindendes Angebot zum Erwerb der Gewinnrechte dar. Vielmehr kann der Fan innerhalb der von Künstler festgelegten Kampagne durch Klicken oder Tippen auf „Unterstützen“ den gewünschten Erwerb von Gewinnrechten auswählen und wird dadurch auf eine Bestellmaske weitergeleitet, in der der Fan die gewünschte Anzahl an Gewinnrechten der festgelegten Aufnahmen des Künstlers einzugeben hat. Nach Abschluss der Eingabe der gewünschten Anzahl an Gewinnrechten wird der Fan mittels eines sogenannten Disclaimers auf die Risiken von Investments hingewiesen und zusätzlich dazu aufgefordert, diese AGB zu akzeptieren. 

Nach dem Akzeptieren der AGB wird der Fan an den Zahlungsdienstleister weitergeleitet, der weitere Daten vom Fan anfordert, die der Fan zu bestätigen hat. Hierzu verweisen wir auf die Bedingungen des Zahlungsdienstleisters. 

Mit Anklicken der Schaltfläche „Zahlung ausführen“ gibt der Fan ein verbindliches Angebot zum Erwerb der ausgewählten Anzahl an Gewinnrechten ab und wird zurück zur Plattform von Talenzz geleitet. Sodann erhält der Fan die Nachricht, dass die Zahlung bewilligt wurde. Sodann bestätigt Talenzz per E-Mail den Zugang des Angebots des Fans, die erfolgreiche Zahlung und die Annahme des Angebots, sofern keine Einwände bestehen. Sollten keine Einwände bestehen wird dem Fan in seinem Nutzerprofil die Anzahl der erworbenen Gewinnrechte angezeigt. Mit Anzeigen der Anzahl der erworbenen Gewinnrechte ist der Erwerb der Gewinnrechte abgeschlossen. 

2.4. Der Erwerb von Gewinnrechten kann Steuern unterliegen. Der Fan ist für seine steuerlichen Belange in jeder Hinsicht selbst verantwortlich und hat die aus den Gewinnrechten anfallenden Steuern selbst zu entrichten. 

2.5. Für die Aufnahmen zur Investition für Fans hat der Künstler ein Veröffentlichungsdatum (z.B. für das Album, oder die Single), nebst Songnamen, Albumnamen und weiteren Daten festgelegt. 

2.6. Für jede einzelne Kampagne hat der Künstler ein Ziel (z.B. Album Produktion) und eine Zielsumme (z.B. 12.000,00 €) festgelegt. Die Zielsumme darf maximal 99.999,99 € betragen. 

Ferner hat der Künstler für die Kampagne ein Mindestziel (z.B. Single Produktion) und eine Mindestzielsumme (z.B. 1.000,00 €) festgelegt. 

Zudem hat der Künstler für den Investitionszeitraum bzw. Erwerbszeitraum für die Gewinnrechte ein Ablaufdatum für die Investitionen der Fans in die Aufnahmen festgelegt. 

Festgelegte Zielsummen und Mindestzielsummen für die Kampagne beinhalten die von Talenzz erhobene Gebühr in Höhe von 10 % der jeweiligen Investitionssumme beinhalten, die bei jeder einzelnen Investition eines Fans in die Aufnahmen des Künstlers, also bei jedem entgeltlichen Erwerb von Gewinnrechten, erhoben wird und die bei der Auszahlung der erworbenen Zielsumme oder Mindestzielsumme an den Künstler berechnet und direkt von der Auszahlung der erworbenen Zielsumme oder Mindestzielsumme an den Künstler abgezogen wird (siehe nachfolgende Ziffer 2.9.) 

2.7. Für jede einzelne Kampagne werden, unabhängig von der festgelegten Zielsumme, insgesamt 1000 Gewinnrechte an den festgelegten Aufnahmen zugeteilt, die vom Fan erworben werden können. 

2.8. Jedes Gewinnrecht gewährt dem Fan Gewinnbeteiligungen an den Gesamt-Gewinnen, die aus der Übertragung der Vertriebsrechte und Gewinnrechte der Aufnahmen vom Künstler an Talenzz und der kommerziellen Aus- und Verwertung der Aufnahmen durch Talenzz oder deren Lizenznehmer resultieren. 

Der Künstler wiederum kann frei wählen, in welcher prozentualen Höhe der Künstler und in welcher prozentualen Höhe die investierenden Fans an den Gesamt-Gewinnen beteiligt werden sollen. Zur Klarstellung als Beispiel: Wählt der Künstler für sich eine prozentuale Beteiligung an den Gesamt-Gewinnen in Höhe von 30 % ergibt sich daraus für die investierenden Fans insgesamt eine prozentuale Beteiligung an den Gesamt-Gewinnen in Höhe von 70 %. Entsprechend beträgt aufgrund von insgesamt 1000 Gewinnrechten der festgelegten Aufnahmen die Gewinnbeteiligung für den Fan je Gewinnrecht aufgrund dieses Beispiels, nach Abzug der Vertriebskosten, ein Tausendstel von 70 %, somit 0,07 %. 

Die Gewinnbeteiligung je Gewinnrecht für den Fan beträgt somit, nach Abzug von Vertriebskosten, entsprechend Ziffer III. 2.7. und Ziffer 2.8., ein Tausendstel der vom Künstler gewählten prozentualen gesamten Gewinnbeteiligung für die Fans. 

2.9. Bei jeder einzelnen Investition eines Fans in Aufnahmen des Künstlers, also bei jedem Erwerb von Gewinnrechten, erhebt Talenzz eine Gebühr in Höhe von 10 % der jeweiligen Investitionssumme. Diese Gebühr wird bei der Auszahlung der erworbenen Zielsumme oder Mindestzielsumme an den Künstler (siehe nachfolgende Ziffer 2.10.) berechnet und direkt von der Auszahlung der Zielsumme oder Mindestzielsumme an den Künstler abgezogen. 

2.9. Sofern nach Ablauf des vom Künstler festgelegten Investitionszeitraum bzw. Erwerbszeitraum für die Gewinnrechte 

die vom Künstler festgelegte Zielsumme erreicht wird, zahlt Talenzz die Zielsumme, abzüglich einer Gebühr in Höhe von 10 % der jeweiligen Investitionssummen der Fans, an den Künstler aus; 

nicht die vom Künstler festgelegte Zielsumme jedoch die von Künstler festgelegte Mindestzielsumme erreicht wird, und somit nicht alle 1000 Gewinnrechte von den Fans erworben wurden, zahlt Talenzz die Mindestzielsumme einschließlich der Investitionsbeträge der Fans, die die Mindestzielsumme überschreiten, abzüglich einer Gebühr in Höhe von 10 % der jeweiligen Investitionssummen der Fans, an den Künstler aus, und die übrig gebliebenen Gewinnrechte werden ohne weitere Erwerbskosten für die Fans auf die bereits in die Aufnahmen investierten Fans proportional zu deren jeweiligen Investitionen verteilt; 

weder die vom Künstler festgelegte Zielsumme noch die vom Künstler festgelegte Mindestzielsumme erreicht wird, fallen die Vertriebsrechte und Gewinnrechte vollständig an den Künstler zurück und die Fans erhalten ihre jeweiligen Investitionen zurück. 

3. Erwerb von Incentives für Fans 

3.1. Ein Nutzer, der Fan ist, kann über sein Nutzerkonto und unter Zustimmung zu den AGB auf der Plattform im Rahmen einer Kampagne von Künstler neben den Gewinnrechten  

als „Dankeschön“ des Künstlers für die Investition in die Aufnahmen bzw. Erwerb von Gewinnrechten Incentives erhalten, die Künstler im Rahmen der angelegten Kampagne nach einem Verteilersystem frei wählen kann. 

Das Verteilersystem bietet folgende durch den Künstler frei wählbare Optionen: 

„First Investors“: Der Künstler legt eine Anzahl der ersten Investoren fest, die unabhängig von der Anzahl der erworbenen Gewinnrechte jeweils ein Incentive erhalten, welches der Künstler frei wählen kann. 

 „All Shares”: Der Künstler legt fest, dass alle Erwerber von Gewinnrechten ein Incentive bekommen, welches der Künstler frei wählen kann. 

Der Erwerb dieser Incentives durch einen Fan setzt voraus, dass der Fan zumindest ein Gewinnrecht erwirbt. Ein Anspruch auf den Erwerb von Incentives außerhalb des Verteilersystem besteht nicht, sondern steht im Ermessen des Künstlers.  

Die vom Künstler angelegte Kampagne, einschließlich der Festlegung der Aufnahmen, der Gewinnrechte bzw. Gewinnbeteiligungen und der Incentives, unterliegt der Überprüfung und Freigabe durch Talenzz. 

Gibt Talenzz die Kampagne frei, gilt dies auch als Freigabe der Incentives. Die Möglichkeit des Erwerbs von Incentives im Zusammenhang mit der Kampagne des Künstlers ist für Nutzer einsehbar und die Fans haben die Möglichkeit, Incentives zu den Bedingungen des vom Künstler frei gewählten Verteilersystem zu erwerben. Nach Beendigung des Investitionszeitraumes bzw. des Erwerbszeitraumes der Gewinnrechte und nach Beendigung der Verteilung der Incentives aufgrund des Verteilersystems werden dem Fan ggf. erworbene Incentives in seinem Nutzerprofil im Dashboard angezeigt. 

Die Lieferung erworbener Incentives an die Fans erfolgt als eigenes Geschäft des Künstlers auf dessen Rechnung und in dessen Namen. Die Lieferung erworbener Incentives erfolgt nach Beendigung des Investitionszeitraumes bzw. des Erwerbszeitraumes der Gewinnrechte und ist von Künstler unverzüglich zu tätigen. 

3.2. Die Präsentation der Möglichkeit des Erwerbs von Incentives eines Künstlers auf der Plattform stellt kein bindendes Angebot zum Erwerb der Incentives dar. Vielmehr kann der Fan aufgrund seiner Investition in die Aufnahmen bzw. Erwerb von Gewinnrechten als „Dankeschön“ Incentives erwerben, soweit er die Bedingungen des durch den Künstler frei wählbaren Verteilersystem erfüllt. 

3.3. Der (hierbei auf eigene Kosten und in eigenem Namen handelnde) Künstler kann frei wählen, ob, zu welchen Konditionen und wie viele Incentives abseits des Verteilersystems erworben werden können. 

3.5. Bei dem Erwerb von Incentives durch den Fan erhebt Talenzz keine Gebühren.

4. Übertragung von Gewinnrechten 

Die Übertragung der Gewinnrechte von Talenzz an die Fans erfolgt unverzüglich nach Annahme des Angebots des Fans auf Erwerb von Gewinnrechten durch Talenzz. Das erworbene Gewinnrecht wird im Dashboard des Nutzers angezeigt und der Nutzer erhält eine E-Mail Benachrichtigung von Talenzz. 

5. Fälligkeit der Zahlungen 

Sämtliche Zahlungen zum Erwerb von Gewinnrechten sind sofort nach Annahme des Angebots des jeweiligen Fans durch Talenzz zur Zahlung fällig. 

6. Auszahlung der Gewinnbeteiligungen für Fans 

6.1. Sofern die Weiterlizenzierung der Gewinnrechte der Aufnahmen an den jeweiligen Fan erfolgt ist (siehe oben Ziffer III. 2.), zahlt Talenzz von den bei Talenzz tatsächlich eingegangenen Gesamt-Gewinnen (d.h. alle eingegangenen Gewinne nach Abzug ggf. angefallener Umsatzsteuer, Kosten und Gebühren) dem Fan halbjährlich jeweils bis zum 30.06. und bis zum 31.12. die vom Künstler gewählte prozentuale Gewinnbeteiligung für den Fan (siehe oben Ziffer II. 2.6.) mit befreiender Wirkung auf das vom Fan zuletzt benannte Bankkonto. Die Auszahlung der Gewinnbeteiligung erfolgt in Euro. 

Der Fan kann auf ausdrücklichen Wunsch über sein Nutzerprofil Talenzz kontaktieren und, vorbehaltlich des Vorliegens aller zur Auszahlung von Gewinnbeteiligungen erforderlichen Voraussetzungen, eine vorzeitige Auszahlung der Gewinnbeteiligungen anfordern, die Talenzz sodann innerhalb einer angemessenen Frist ausführt. 

Die der Auszahlung zugrunde liegenden Abrechnungsunterlagen werden dem Fan per E-Mail mit der Auszahlung zur Verfügung gestellt. Die Gewinnbeteiligung des Fans steht dem Fan für 5 Jahre ab Veröffentlichung der Aufnahmen zu.  

6.2. Der Fan nimmt Kenntnis davon, dass bei der Aus- und Verwertung der Aufnahmen Kosten, auch von Dritten, entstehen können. Vor diesem Hintergrund ist Fan damit einverstanden, dass sämtliche Kosten, auch die eines unterlizenzierten dritten Aus- und Verwertungsunternehmens, zunächst mit bei Talenzz eingehenden Erlösen verrechnet werden und dazu führen, dass der Fan erst nach Abdeckung dieser verrechenbaren Kosten Gewinnbeteiligungen erhält. 

6.3. Die Gewinnbeteiligung vom Fan steht dem Fan für 5 Jahre ab Veröffentlichung der Aufnahmen zu.  

6.4. Die Auszahlung der Gewinnbeteiligungen werden über Zahlungsdienstleister abgewickelt. Hierfür gelten die Bedingungen des Zahlungsdienstleisters. 

6.5. Bei der Auszahlung von Gewinnbeteiligungen an Fans aufgrund von deren erworbener Gewinnrechte erhebt Talenzz eine Gebühr in Höhe von 10 %, die Talenzz vor den Auszahlungen von den Gewinnbeteiligungen der Fans direkt abzieht. 

7. Veräußerungsverbot 

Hinsichtlich der Gewinnrechte ist es dem Fan ohne vorherige Zustimmung von Talenzz in Textform untersagt, die erworbenen Gewinnrechte an Dritte zu veräußern und Ansprüche aus den Gewinnrechten an Dritte zu übertragen oder abzutreten. 

8. Haftung 

8.1. Hinsichtlich der Gewinnrechte und Incentives haftet Talenzz gegenüber Fan für Sach- und/oder Rechtsmängel nach den gesetzlichen Vorschriften. 

8.2. Hinsichtlich weitergehender Haftung, Haftungsausschluss und Haftungsfreistellung wird auf Ziffer I. 8. verwiesen. 

9. Widerrufsrecht 

9.1. Fans, die Gewinnrechte erwerben, sind in aller Regel keine Verbraucher, da sie durch die Absicht, mit dem Erwerb der Gewinnrechte am Gewinn aus der Vermarktung der Aufnahmen teilzuhaben, einen unternehmerischen Zweck verfolgen. 

9.2 Hinsichtlich des Erwerbs von Gewinnrechten und sofern ein Fan im Einzelfall doch gemäß § 13 BGB Verbraucher ist, d.h. eine natürliche Person, die den Erwerb von Gewinnrechten zu Zwecken abschließt, die weder einer gewerblichen noch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, steht dem Fan nach Maßgabe der folgenden Regelungen ein Widerrufsrecht hinsichtlich des Erwerbs der Gewinnrechte zu. 

Widerrufsbelehrung 

Widerrufsrecht 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. 

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. 

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der   

Talenzz GmbH 

Weidachstrasse 13 

87541 Bad Hindelang 

Deutschland 

E-Mail: support@talenzz.io 

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.  

Folgen des Widerrufs 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. 

ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG 

Muster-Widerrufsformular 

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) 

- An Talenzz GmbH, Weidachstrasse 13, 87541 Bad Hindelang, Deutschland, E-Mail: support@talenzz.io 

- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistungen (*) 

- Bestellt am (*)/erhalten am (*) 

- Name des/der Verbraucher(s) 

- Anschrift des/der Verbraucher(s) 

- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) 

- Datum 

(*) Unzutreffendes streichen 

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